Zertifikat über Anerkennung als WHG-Fachbetrieb nach § 62 AwSV erfolgreich verlängert
Unser Zertifikat nach § 62 AwSV über die Anerkennung als WHG-Fachbetrieb wurde durch die TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG erfolgreich bis zum August 2026 verlängert.
Laut dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdeten Flüssigkeiten ausführen. Betreiber von Anlagen mit Umgang dieser wassergefährdenden Stoffe dürfen zudem nur WHG-zertifizierte Betriebe für die Arbeiten an den Anlagen beauftragen. Zu den Arbeiten gehört Einbau, Aufstellen, Instandhaltung sowie die Reinigung dieser Anlagen. Zu den Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zählen u.a. Tankstellen, Galvanikanlagen, Rohrleitungen, Jauch-Gülle-Silage und Heizöltanks.
Dank der Zertifizierung können sich unsere Kunden sicher sein, dass wir über alle erforderlichen Geräte und das notwendige fachliche Wissen zur Ausübung aller Arbeiten an den Anlagen verfügen und somit allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem nehmen wir regelmäßig an den geforderten Fortbildungen zur Sachkunde gemäß § 62 AwSV teil.
Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich gehören:
Errichten, Instandsetzen, planerische und begleitende Tätigkeiten an
- Elektro- und MSR-Einrichtungen
- Leckanzeigesystemen
- Überfüllsicherungen
- in Ex und nicht Ex-Bereichen
Das erneuerte Zertifikat können Sie hier einsehen.